Stand 30.03.2021
Bei ILD arbeiten wir gerne mit unseren Kunden zusammen und helfen ihnen, strategisch wichtige Herausforderungen zu bewältigen. Diese Beratungs-, Coaching- und Qualifizierungsarbeit setzt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ voraus. Nicht immer sind die gegenseitigen Erwartungen vollständig transparent. Aus diesem Grunde wurden nachfolgend einige wesentliche Eckpunkte in den vom ILD verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) festgehalten.
1.1 Die Institute for Leadership Dymamics GmbH (im Folgenden „ILD“ genannt) bietet Baratung und Coachings und sonstige Leistungen in den Bereichen „Diagnostics“, „Consulting“, „Coaching“ und „Qualification“ sowie Webinare an; die unter diese Oberkategorien fallenden Leistungen und Konzepte sind auf der Homepage der ILD, www.leadership-institute.de, beschrieben.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote der ILD in den Bereichen „Consulting“, „Coaching“, „Diagnostics“und Qualification sowie für Webinare (im Folgenden „die Leistung“ genannt) ausschließlich. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Fassung.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags, sofern und soweit sie diesen Teilnahmebedingungen zuwiderlaufen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht über den vorgenannten Rahmen hinaus Bestandteil dieses Vertrags, wenn ihnen die ILD nicht ausdrücklich widerspricht. .
2.1 Preise, Umfang und Ausgestaltung der Leistung ergeben sich im Einzelfall aus der jeweiligen Beschreibung des Angebots bzw. aus dem abgeschlossenen Vertrag.
2.2 ILD ist berechtigt, die angebotene Leistung in Umfang und Ausgestaltung fortlaufend moderat zu verändern, einzuschränken oder zu erweitern, mit dem Ziel, das Angebot stetig zu verbessern, zu aktualisieren, den Bedürfnissen des Auftaggebers anzupassen oder – im Falle von behördlichen Auflagen (etwa zum Infektionsschutz) – durchführbar zu bhalten. Die Leistungsbeschreibungen im jeweiligen Angebot der ILD und auf der Homepage der ILD stellt lediglich eine Beschreibung des Rahmens der jeweiligen Leistung dar; etwaige Einzelbeschreibungen, beispielhafte Screenshots oder Grafiken/Bilder haben nicht den Charakter einer Zusicherung, dass dieser Inhalt so (noch) in der jeweiligen Leistung Bestand hat.
2.3 Führt eine Modifizierung nach Ziff. 2.2 für den Auftraggeber zu einer Unbrauchbarkeit der jeweiligen Leistung, ist dieser nach Maßgabe der Ziff. 13.2 berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw., den Vertrag zu kündigen. Der Teilnehmer hat den Rücktritt/die Kündigung zu begründen und trägt die Beweislast dafür, dass die jeweilige Leistung gerade aufgrund der von der ILD vorgenommenen Änderung für ihn gänzlich unbrauchbar geworden ist. Bloße Fehlvorstellungen des Teilnehmers vom Inhalt und von der Güte der Leistung berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt/zur Kündigung.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Gegenstand des Beratungs- oder Coachingvertrages die vereinbarte Beratungs-oder Coachingtätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder die Herstellung eines Werkes.
2.5 Die Leistung von ILD ist erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind bzw. die vereinbarten Beratungs- oder Coaching-einheiten absolviert wurden. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen der ILD vom Auftraggeber umgesetzt werden.
2.6 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Leistung, die über Ziff. 2.2 hinausgehen, bedürfen der Vereinbarung mindestens in Textform.
2.7 Soll ein schriftlicher Bericht gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellt werden, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.
2.8 ILD ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch ILD selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3.1ILD lässt dem Auftraggeber ein Anbebot über die Leistung zukommen. Der Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder eine online (elektronische) getätigte Zustimmung zustande.
3.2 Der Zugang eines vom Teilnehmer unterzeichneten modifizierten Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar, sondern ein neues Angebot gegenüber der ILD. Änderungen am Angebot werden nur Vertragsbestandteil, wenn ILD diese Änderungen ihrerseits gegenüber dem Teilnehmer annimmt.
4.1 Die Preise für die Leistung sowie deren Fälligkeit ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen aus den Angaben im Angebot der ILD.
4.2 Der Teilnehmer ist vorleistungsverpflichtet, sofern und soweit sich aus den Angaben im Angebot der ILD nicht etwas anderes ergibt. Die ILD ist berechtigt, die Leistung zurück zu behalten, sofern und soweit der Auftraggeber die Teilnahmegebühren nicht entrichtet hat.
4.3 Dem Auftraggeber wird eine auf ihn lautende Rechnung ausgestellt.
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
5.1.1 dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Leistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes und dem raschen Fortgang der Leistung förderliches Arbeiten erlauben.
5.1.2 die ILD auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen/Coachings/Qualifizierungsmaßnahmen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren.
5.1.3 die ILD auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der Leistung notwendigen Informationen zeitgerecht vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu gegeben, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von ILD bekannt werden.
5.1.4 dafür Sorge zu tragen, dass – bei Bedarf – seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der ILD von dieser informiert werden.
5.1.5 dafür Sorge zu tragen, dass er – insbesondere bei der Leistung „Webinar“ – mit einer Hard- und Software ausgestattet ist, die dem aktuellen und üblichen Stand der Technik entspricht und die genügt, um das von ihm gebuchte online- Fortbildungsprogramm vollständig und sinnvoll nutzen zu können. Hierzu gehören insbesondere ein internetfähiges Endgerät, eine schnelle Internetverbindung (DSLoder 4G/LTE-Verbindung wird empfohlen) und eine aktuelle Browserversion sowie – je nach gebuchtem online-Fortbildungsprogramm – zusätzlich Lautsprecher, ein Headset, eine Webcam, ein Mikrofon und ggf. ein oder mehrere Programme, die ILD zum Download zur Verfügung stellt oder die als Freeware frei im Internet verfügbar sind.
5.1.6 die Zugangsdaten für als Webinar angebotene Leistungen oder deren Inhalte nicht an Dritte weiterzugeben, den Teilnehmerkreis künstlich und unter Umgehung der vertraglichen Absprachen auf Dritte zu erweitern und keine Bild- oder Tonmitschnitte von der Leistung anzufertigen.
5.2 ILD ist verpflichtet,
5.2.1 dem Auftraggeber die Leistung rechtzeitig und – bei Online-Leistungen – störungsfrei zur Verfügung zu stellen. ILD hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Anforderungen zur Bereitstellung und zur Lieferung der Onlineleistung an den Auftraggeber mittlerer Art und Güte so erfüllt werden, dass der Fortbildungszweck des Auftraggebers erreicht werden kann. ILD hat dem Auftraggeber auch etwaig notwendige Zugangsdaten zum Freischalten einer Online-Leistung zur Verfügung zu stellen.
5.2.2 den Auftraggeber rechtzeitig darüber zu informieren, welche technischen Mindestvoraussetzungen der Auftraggeber erfüllen muss, um die von ihm gebuchte Leistung sinnvoll und vollständig nutzen zu können. ILD verpflichtet sich, die Online- Leistung so zu gestalten, dass sie mit einer im Verkehr üblichen Hard- und Softwareausstattung und/oder mit Software, die als Freeware fei im Internet heruntergeladen werden kann, vollständig nutzbar sind.
5.2.3 den Auftraggeber umgehend mindesten per E-Mail davon in Kenntnis zu setzen, wenn eine Leistung aufgrund eines der in Ziff. 8.1 genannten Gründe nicht stattfinden kann bzw. verschoben wird oder in eine Online-Leistung umgewandelt wird.
5.3 Die Vertragspartner verpflichten sich generell zur gegenseitigen Loyalität und Rücksichtnahme.
5.4 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter ILDs zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Soweit die Leistungen und die von der ILD angebotenen Inhalte urheberrechtsfähig sind oder sonstigen Schutzrechten des geistigen Eigentums unterliegen, stehen diese Rechte ausschließlich der ILD zu. Der Teilnehmer erhält insofern nur die für die Vertragsdurchführung unbedingt notwendigen Nutzungsrechte. Diese beinhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, entgeltliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Nutzungsrecht. Abweichende Nutzungsrechtseinräumungen bedürfen der Individualabsprache.
7.1 ILD haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Außer im Falle von Vorsatz ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit wir in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften, gilt jedoch in jedem Fall: für Vermögensschäden pro Schadensfall eine Begrenzung auf maximal € 10.000; bei Sachschäden gilt in Fällen einfacher Fahrlässigkeit pro Schadensfall eine Begrenzung von € 20.000. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Produkthaftung bleiben von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ILD nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der jeweils andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.2 Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
7.3 Die ILD übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber im Zuge der Nutzung einer online zur Verfügung gestellten Leistung an seiner Hard- oder Soft-ware oder derjenigen Dritter entstehen.
8.1 Die ILD ist berechtigt, Live-Präsenz-Leistungen auch kurzfristig abzusagen, wenn die Veranstaltung aufgrund eines Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt oder eines sonstigen Grundes, der die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unverhältnismäßig schwierig macht (insbesondere infektionspräventive Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie), nicht durchgeführt werden kann.
8.2 Im vorgenannten Fall besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Live-Präsenz-Leistung.
8.3 Die ILD ist berechtigt, die ausgefallene Live-Präsenz-Leistung entweder ersatzlos zu streichen oder es auf einen späteren Termin zu verlegen. Im Falle des Ausfalls des Referenten ist die ILD berechtigt, die Live-Präsenz-Leistung von einem anderen, vergleichbar qualifizierten Referenten abhalten zu lassen. Die ILD ist berechtigt, die Live-Präsenz-Leistung in eine Online-Leistung (insbesondere Videotelefonie-Leistung) umzuwandeln, wenn Umstände gem. Ziff. 8.1 vorliegen, die Leistung geeignet ist, auch online abgehalten zu werden und der Auftraggeber diesem Vorgehen nicht unverzüglich nach Ankündigung dieses Vorgehens durch die ILD widerspricht.
8.4 Soweit die ILD das Seminar ersatzlos streicht, wird der Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht befreit.
8.5 Wird die Live-Präsenz-Leistung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und ist der Auftraggeber daran gehindert, zu diesem späteren Zeitpunkt die Leistung entgegenzunehmen oder macht die Leistung für ihn zu diesem späteren Zeitpunkt keinen Sinn mehr, hat der Teilnehmer ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht. Ziff. 2.3 gilt entsprechend.
9.1 ILD verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die ILD über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiterhin verpflichtet sich ILD über den gesamten Inhalt des Projektes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsleistungen zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Geschäftspartnern des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 ILD ist von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern und herangezogenen Dritten (Erfüllungsgehilfen), denen es sich bedient, entbunden. ILD hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich oder behördlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 ILD verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeber verarbeiten, schaffen wir hierfür die notwendige Rechtsgrundlage und schließen erforderlichenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Artikel 28 DSGVO ab.
9.6 Auftraggeber und ILD verpflichten sich, alle geschäftlichen Informationen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, streng vertraulich zu behandeln sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich oder von diesen für eigene Zwecke verwendet werden. Hierzu sind auch ggf. Arbeitnehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen zu verpflichten.
10.1 Das vereinbarte Entgelt ist verdient mit Erbringung der Leistung durch ILD und umgehend fällig mit Rechnungslegung, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. ILD ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend monatliche Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen.
10.2 ILD wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch ILD, so behält ILD den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Hierbei gelten die folgenden pauschalierten Modalitäten als vereinbart:
- Bei Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 30 Tage vor Leistungsberbringung werden 50% des Honorars fällig.
- Bei späterer Stornierung werden 100% des Honorars berechnet.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, ILD nachzuweisen, dass ILD kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Honorare. Ist der Schaden von ILD geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird ILD seinen Schaden konkret berechnen.
10.4 Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Soweit der Auftraggeber keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, sind diese mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die ILD bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist ILD von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11.1 Zusätzlich zur Vergütung sind die im Rahmen des Beratungs-/Coachingauftrages angefallenen, erforderlichen und angemessenen Spesen, Reisekosten und sonstigen Auslagen zu erstatten.
11.2 Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt die als im Angebot niedergeschriebene Reisekostenregelung einschließlich der dort genannten Pauschalen.
11.3 Druck- und Materialkosten werden nach Aufwand berechnet. Sämtliche Beträge verstehen sich dabei zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
ILD ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch ILD ausdrücklich einverstanden.
13.1 Der Vertrag über die jeweilige Leistung endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
13.2 Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist nach dessen Abschluss ausgeschlossen, soweit sich die Parteien auf eine Pauschalvergütung oder auf einen bestimmten Leistungsumfang oder eine bestimmt Leistungsdauer geeinigt haben. Der Vertrag über die jeweilige Leistung kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
— wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
— wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät,
— wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren ILDs weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung ILDs eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren,
— wenn die Leistung gem. Ziff. 2.3 für den Auftraggeber unbrauchbar geworden ist.
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, etwaige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Absehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und ILD gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
14.4 Erfüllungsort ist der Ort der jeweiligen Niederlassung, aus der heraus ILD operiert.
14.5 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung gegen ILD zustehen, ist ausgeschlossen.
14.6 Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Gericht am Unternehmensort ILDs ausschließlich zuständig.
14.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Bestimmung treten, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und regelungsmäßig am nächsten kommt.
Berlin, 01.01.2024
Anlage
Stand 30. März 2021
Sollten Reisen innerhalb Deutschlands notwendig sein, berechnen wir diese Kosten wie folgt:
Reisezeiten berechnen wir separat je nach Dauer der jeweiligen Reise (ein Weg) wie folgt:
2 bis 3 Stunden Pauschale 250 €.
3 bis 5 Stunden Pauschale 500 €.
> 5 Stunden Pauschale 1.000 €.
Alle Materialien (z.B. Workshop-Materialien) werden zu Selbstkosten berechnet. Sämtliche Beträge verstehen sich dabei zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.